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Herr Helmut Kroll Am Gewerbepark 31 | 64823 Groß-Umstadt
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Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Selbstbucher

Sie erstellen zwar Ihre Finanzbuchhaltung selbst, möchten sich aber nicht in die komplizierten und unübersichtlichen Regelungen für die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen einarbeiten?

Minijob, Midijob, Gleitzone, Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, steuerfreie Lohnbestandsteile und Reisekostensätze sind Ihnen ein schmerzhaftes Greul? Und mit den regelmäßigen Prüfungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes wollen Sie schon gar nichts zu tun haben?

Dann nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und unsere leistungsfähige Lohnsoftware sowie unseren zuverlässigen Erinnerungsservice. Beauftragen Sie uns mit der monatlichen Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Wir fragen termingerecht die notwendigen Daten bei Ihnen ab.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Auswertungen erhalten Sie monatlich eine Buchungsliste für Ihre Finanzbuchhaltung im PDF-Format.

Damit Sie sich auch in Zukunft nicht mit den unübersichtlichen und ständigen Veränderungen der gesetzlichen Regelungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts beschäftigen müssen, halten wir uns durch regelmäßige Weiterbildung auf dem aktuellen Rechtsstand und wenden unser Wissen aktuell für Sie an. Das Lohnprogramm der DATEV eG, mit dem wir arbeiten, ist gegenwärtig das Beste auf dem deutschen Markt.

BESCHREIBUNG ZU LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

Sie erhalten folgende gesetzlich vorgeschriebenen Auswertungen

  • Brutto- / Nettoabrechnungen für jede/n Mitarbeiter/in
  • An- und Abmeldungen von Mitarbeitern/innen bei Sozialversicherungsträgern
  • monatlichen elektronischen Abruf und Anwendung der Steuerdaten Ihrer Mitarbeiter beim Finanzamt
  • monatliche Beitragsberechnung mit elektronischer Meldung an die Sozialversicherungsträger
  • elektronische Anmeldung Ihrer Mitarbeiter/innen sowie fristgerecht Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt
  • Monatliche Lohnjournale

Weitere hilfreiche Auswertungen

  • Lohnbuchhaltungsliste für Ihre Finanzbuchhaltung
  • Personalkostenstatistik
  • Jahreslohnjournale
  • Jahreslohnkonto beim Ausscheiden von Arbeitnehmer oder am Jahresende
  • automatischer Lohnsteuer-Ausgleich im Monat Dezember des Jahres
  • Jahresmeldung an die Sozialversicherungsträger
  • Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft
  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen
  • Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen
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