Für eine verbindliche Auskunft zu Ihren individuellen Fragen ist jedoch die vollständige Erfassung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig. Das sprengt den Umfang eines Kennenlerntermins. Für diese Beratung wird vorher ein Honorar vereinbart.
Für eine Erstberatung darf der Steuerberater eine maximale Gebühr von 190,00 € berechnen.
Sollte das Erstgespräch in ein Dauermandat übergehen, können je nach Lage des Einzelfalls diese Kosten auf spätere Gebühren angerechnet werden.
Das ist selbstverständlich möglich, da viele Mandanten erst nach Beendigung ihres Tagesgeschäfts Zeit für den Steuerberater haben.
Sprechen Sie das einfach bei der telefonischen Terminvereinbarung an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Auf Wunsch beraten wir Sie auch gerne in Ihren Geschäftsräumen oder zu Hause.
In besonderen Situationen ist es auch möglich, auch für samstags einen Termin zu vereinbaren.
Das hängt von der Art unserer Tätigkeit ab. Wir rechnen unsere Arbeit nach den Regeln der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Dabei sind Art und Umfang der erbrachten Leistung zu beachten.
Für Leistungen, die nicht in der StBVV genannt sind, z.B. Vorkalkulationen für die Vermietung von Immobilien, Erstellung einer Umsatz-, Kosten-, Ertrags- und Steuerplanungen für Unternehmen oder Einrichtung einer Kostenstellenrechnung wird bei Auftragserteilung eine Honorarvereinbarung getroffen.
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung darf der Stundensatz eines Steuerberaters zwischen 60 Euro und 140 Euro betragen; entsprechend darf die angefangene halbe Stunde zwischen 30 und 70 Euro kosten.
Wir rechnen die Beratungsstunde mit 105,00 € pro Stunde, also 52,50 Euro pro angefangene halbe Stunde ab.
Der Wechsel zu einem anderen Steuerberater ist jederzeit möglich. Der bisherige Steuerberater ist nach dem Berufsrecht der Steuerberater verpflichtet, Ihnen Ihre Unterlagen auszuhändigen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen.
Wenn der Steuerberater Ihre Finanzbuchhaltung mit der DATEV-Software erstellt und im Rechenzentrum gespeichert hat, kann ein Übertrag der Daten online auf den neuen Berater erfolgen. Er hat dann den identischen Bestand wie der frühere Steuerberater.
Selbstverständlich. Wir haben umfangreiche Schutzmaßnahmen für unsere Mandanten/-innen und Mitarbeiter/-innen getroffen. z.B. ständiges Maskentragen bei direkten Kontakten untereinander und mit Besuchern, einem kontaktlosen Desinfektionsspray am Ein-/Ausgang für die Händedesinfektion, eine Spuckschutzwand im Besprechungsraum, Desinfektion der Besprechungstische und Stühle, der genutzten Schreibutensilien sowie der Türgriffe nach Besuchen.