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Herr Helmut Kroll Am Gewerbepark 31 | 64823 Groß-Umstadt
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Selbstbucher Unterstützung für selbstbuchende Unternehmen

Selbstbuchende Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen nicht nur das Kerngeschäft Ihres Unternehmens. Durch die selbst erstellte Finanzbuchhaltung haben sie auch ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen im Griff.

Aber vielmals fehlt es an steuerlichem Knowhow, weil sich das Steuerrecht häufig ändert und auch die laufende Rechtsprechung der Steuergerichte veränderte Auslegungen mit sich bringt.

Daher bietet sich eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für laufende Fragen, steuerliche Gestaltungen sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an.

Die Gründe dafür, die Finanzbuchhaltung im Unternehmen selbst zu erstellen, sind mannigfaltig. Oft geht es um die Einsparung der Kosten für die externe Fertigung der FIBU oder Buchhaltungskenntnisse im Unternehmen sollen ausgelastet werden, z.B. von Angehörigen des Unternehmers oder des Unternehmers selbst oder weil in größeren Firmen eine Fachkraft dafür eingestellt ist.

Unterstützt wird dies durch leistungsfähige Software, die alle benötigten Auswertungen einschließlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Datenübertrag an das Finanzamt erstellen. Teilweise können damit auch formell richtige Jahresabschlüsse in Form der Einnahmenüberschussrechnung oder gar einer Bilanz einschließlich Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer-Erklärungen angefertigt werden.

Selbstbucher

Häufig werden nach dem Jahresende die Buchhaltung mit den gesammelten Belegen einem Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen übergeben

Die Übergabe erfolgt entweder als Datensatz über eine Schnittstelle zwischen dem Buchhaltungsprogramm und der Jahresabschlusssoftware des Steuerberaters oder als Ausdruck der Summen- und Saldenliste und der Buchhaltungskonten

Das ist eine zweckmäßige Lösung, weil einerseits Kosten gespart und zusätzlich das Knowhow von Fachleuten eingekauft werden.

Auch wir erstellen Jahresabschlüsse für selbstbuchenden Mandanten. Dabei ist die Übergabe des Datensatzes aus der Buchhaltung die Regel. Bei der Bearbeitung stellen wir oft Buchungsfehler, unterlassenen Buchungen (z.B. Abschreibung) oder fehlerhaften ermittelte Werte (z.B. für die private PKW-Nutzung) fest.

Ebenso stellen wir fehlerhafte Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsanmeldungen sowie deren Verbuchung fest.

Daher bieten wir selbstbuchenden Unternehmen hier Hinweise und Tipps für deren Arbeit sowie die Übernahme von Einzelaufträgen (z.B. AfA-Berechnung, Vorschau der privaten PKW-Nutzung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen) zur Unterstützung an, sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen.

06078 93620
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